Die elektronische Patientenakte (ePA)
Sie haben sicherlich schon erfahren, dass die sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet werden soll, die auf Servern privater Firmen im Auftrag der Krankenkassen zentral gespeichert wird. Vielleicht haben Sie auch bereits Informationen von Ihrer Krankenkasse dazu erhalten. In der ePA sollen künftig alle bei Ihrer Behandlung anfallenden Daten, sei es in niedergelassenen Praxen, im Krankenhaus oder bei der Physiotherapie, gespeichert werden. Selbstverständlich befürworten wir eine sinnvolle und funktionierende Digitalisierung, wenn dadurch der Datenaustausch im Gesundheitswesen für alle Beteiligten verbessert wird. Wir haben aber noch erhebliche Bedenken gegen die Einführung zum aktuellen Zeitpunkt – aus folgenden Gründen:
Für uns Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und -therapeuten haben die ärztliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten oberste Priorität! Wie Sie sehen, gibt es derzeit von unserer Seite noch erhebliche Bedenken gegen die jetzige Einführung der ePA, ihre Praktikabilität im Praxisalltag und die Sicherheit Ihrer Daten. In diesem Zusammenhang können wir für die mit der Einführungen der ePA zusammenhängenden Risiken selbstverständlich keine Haftung übernehmen.
Sie haben die Option der ePA zu widersprechen. Wir empfehlen Ihnen, zum jetzigen Zeitpunkt Gebrauch von dieser Möglichkeit zu machen. Das kann formlos bei Ihrer Krankenkasse geschehen. Dadurch entstehen Ihnen keinerlei Nachteile bei der Behandlung. Falls Sie nichts unternehmen, wird Ihre elektronische Patientenakte jedoch automatisch angelegt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Internet unter: